AGB
§ 1 Geltungsbereich
Die Leistungen der luxtransfer werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Ihr Vertragspartner ist
LUXTRANSFER
Inh.: Aleksej Vaks e.K.
An der Alten Post 6
50859 Köln
Kontakt:
Mail info@luxtransfer.de
§ 2 Vertragsschluss und Preise
Ein Beförderungsvertrag kommt durch Bestätigung in Schrift- oder Textform zustande. Es gelten nur die schriftlich vereinbarten Modalitäten und Preise.
§ 3 Bezahlung
Die Bezahlung der Leistung erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Vorauskasse, Barzahlung im Auto oder Zahlung per Kreditkarte sind nach Absprache ebenfalls möglich. Luxtransfer behält sich vor, bei Neukunden Vorauskasse durch Überweisung oder Kreditkartenzahlung zu vereinbaren.
§ 4 Stornierung
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist der anderen Partei schriftlich anzuzeigen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, den Limousinen-Service nicht in Anspruch, so kann die luxtransfer angemessene Stornogebühren verlangen.
Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Bereitstellung – 10 % des vereinbarten Betrags
29 – 2 Tage vor Bereitstellung – 25 % des vereinbarten Betrags
48 – 24 h vor Bereitstellung – 50 % des vereinbarten Betrags
unter 24 h vor Bereitstellung – 100 % des vereinbarten Betrags
§ 5 Haftung
Unsere Haftung ist bei nur leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten auf den nach der Art der Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung der luxtransfer ist der Höhe nach auf den bis zu 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen die luxtransfer als auch gegenüber ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder einer vertragswesentlichen Pflicht sowie bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften persönlich nur in demselben Maße wie wir selbst.
Sollte die luxtransfer einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen (z. B. bei Smog) nicht einhalten können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags. Der Kunde erhält die bereits geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist die luxtransfer berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die luxtransfer ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte.
§ 6 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann ist.
§ 7 Änderungsvorbehalt
Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen, dem Auftrag zu entsprechen, behält sich die luxtransfer die Bereitstellung eines anderen Fahrzeugs vor. Dabei ist die luxtransfer bemüht, im Hinblick auf den üblichen Verwendungszweck und die Verwendungsmöglichkeiten die Abweichung vom bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.
§ 8 Datenverarbeitung
luxtransfer darf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Ausführliche Datenschutzbedingungen finden sich im Impressum.
§ 9 Verschwiegenheit
Die Mitarbeiter der luxtransfer verpflichten sich gegenüber Kunden und Fahrgästen zur Verschwiegenheit. Informationen über Kunden und Fahrgäste sowie von Kunden und Fahrgästen Anvertrautes sind stillschweigend zu behandeln. Auch nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen ist es diesen nicht gestattet, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben.